Restrukturierung & Sanierung


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Eine unternehmerische Schieflage entsteht vielfach schrittweise und über einen längeren Zeitraum – und wird mitunter nicht rechtzeitig wahrgenommen.

Wenn ein oder mehrere der nachfolgend genannten Kriterien (= Krisensymptome) für Ihr Unternehmen zutreffen, sollten zeitnah Restrukturierungs- & Sanierungsschritte eingeleitet werden:

  • Das Ergebnis ist – in Relation zu Ihrer Branche und zu Ihren Wettbewerbern – zu niedrig oder (absolut) negativ
    • seit längerer oder kurzer Zeit vorhanden
    • bei objektiver bzw. vorsichtig-realistischer Einschätzung keine Veränderung dieser Situation, wenn nicht deutlich korrigierend eingegriffen wird,
  • Die (freie) Liquidität vermindert sich kontinuierlich
    • Verzicht auf Skontoabzug
    • Kreditlinien – zunächst nur temporär – nicht mehr ausreichend
    • Gesell­schafter müssen für die Aufrecht­erhaltung des laufenden Geschäfts­betriebs „nachschießen“,
  • Konstante Aufzehrung des Eigen­kapitals, bereits vorhandene bilanzielle Überschuldung.

Der Faktor „Zeit“ ist neben den konzep­tionellen Elementen ein zentraler Aspekt, eine wirtschaft­liche Schief­lage zu vermeiden oder zu beseitigen. Die Erfah­rung zeigt – je frühzeitiger Korrektur­maß­nah­men eingeleitet werden, desto

  • höher sind die Erfolgsaussichten,
  • weniger einschneidend sind die erforderlichen Maßnahmen,
  • geringer sind die finanziellen Auf­wen­dungen,
  • höher ist die eigene unternehmerische Entscheidungs- & Handlungsfreiheit.

Die erfor­der­lichen Arbeiten sollten strin­gent in der dar­ge­stellten Reihen­folge erledigt werden. Die Aus­prä­gung der be­ste­hen­den Problem­lage bestimmt Umfang & Intensität der einzelnen Prozess­schritte.

Darüber hinaus:

  • Eine objektive & emotionale Distanz zur aktuellen Situation
  • lösungs­orientierte Kreativität gepaart mit realis­tischem Optimismus
  • qualifizierte Kenntnisse & Erfahrun­gen in Krisen­situationen

sind weitere zentrale Erfolgs­faktoren zur Bewältigung einer unter­nehme­rischen Schieflage.

 



Wir begleiten Sie in Restrukturierungs- & Sanierungs­situationen:

  • Ermittlung & Aufstellung des finanziellen, organi­sa­torischen und wirtschaftlichen Status (inklusive einer Ursachenanalyse zur aktuellen Situation)
  • Begleitung bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Ergebnis und/oder der Liquidität
    • Betrachtung aller wichtigen betrieblichen Funktionsbereiche
    • Bewertung potenzieller Maßnahmen hinsichtlich Aufwand & Nutzen
    • Bestimmung eines ausgewogenen Maßnahmen-Pakets, welches insbesondere das „sinnvolle & mögliche Sparen“ einerseits sowie das „erfor­der­liche & mutige Investieren“ andererseits berück­sichtigt
  • Erstellung einer kurz-, mittel- und langfristigen Ergebnis-, Liquiditäts- und Bilanzplanung
    • Abbildung der Maßnahmen als sachlogische & valide Finanz­daten
    • Referenzwerte für die – erforderliche – Steuerung der Umsetzung der Maßnahmen im Zeitablauf (= Controlling der Restrukturierung bzw. Sanierung)
  • Ermittlung des Finanzbedarfs sowie Begleitung bei der Akquisition der erforderlichen Finanzierung
  • Erstellung von Kalkulationen und Wirtschaft­lich­keits­analysen
  • Errechnung von Break-even-Szenarien (Gewinn­schwellen-Umsätze)
  • Vorbereitung & Begleitung von Verhandlungen mit Banken, Kunden, Lieferanten und anderen Gesprächs­partnern
  • Begleitung bei der Umsetzung von Sanierungs­konzepten – situativ auch als operativer Mitarbeiter im Tagesgeschäft.


Hat sich eine Schieflage bereits manifestiert – bspw. als drohende oder faktische Zahlungs­stockung / –unfähigkeit und/oder als Aufzeh­rung des bilanziellen Eigen­kapitals – ist eine besondere Aufmerk­samkeit und Eile geboten. Eine qualifizierte juristische Einschät­zung der Sach­lage ist erforderlich, um die Pflichten und die (individuelle) Verant­wor­tung der handelnden Personen zu ermitteln.

Darüber hinaus – sowohl die Recht­sprechung als auch bank­seitige Rege­lungen verlangen, dass nunmehr die aktuelle Situation, die Sanierungs­maß­nahmen sowie die Zukunfts­pers­pektiven in einem Gut­achten aufbereitet & doku­men­tiert werden. Form und Inhalt dieses Gut­achtens sind in einem gewissen Rahmen vorge­ge­ben und orientieren sich an dem IDW Standard (kurz: „IDW S 6“).



Falls erforderlich unterstützen wir Sie auch mit den folgenden Tätig­keiten:

  • Aktive Begleitung bei der Auf­recht­erhaltung der unternehme­rischen Handlungs­fähigkeit insbesondere hinsichtlich der folgenden Aspekte:
    • Sicherstellung der Liquidität bzw. Zahlungsfähigkeit (→ monatliche, wöchentliche oder tages­genaue Finanzplanung & -steuerung)
    • Vorbereitung & Begleitung von Gesprächen mit wichtigen Stake­holdern (Gesellschafter, Banken, Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter, Fiskus, Sozial­versiche­rungen, Leasing­geber etc.)
  • Erstellung und/oder Prüfung einer Fort­bestehens­prognose (gemäß oder angelehnt an „IDW S 11“)
  • Erstellung und/oder Prüfung eines Sanierungs­gutachtens (gemäß oder angelehnt an „IDW S 6“).