Restrukturierung & Sanierung


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In vielen Fällen ent­wickelt sich eine unter­neh­me­rische Krise über einen län­ge­ren Zeit­raum:

  • Die Umsätze gehen zurück,
  • die Ergeb­nisse sin­ken stetig,
  • das Eigen­ka­pi­tal wird suk­zes­sive auf­ge­zehrt,
  • die Liqui­di­täts­lage ver­schlech­tert sich zu­sehends.

Frühzeitiges Erken­nen der Pro­blem­lage und recht­zeiti­ges Gegen­steu­ern sichert die Zukunft – und die eigene Ent­schei­dungs- & Hand­lungs­fähig­keit.

Für erforder­liche Maß­nah­men stehen wir Ihnen kurz­fristig zur Verfü­gung. Basie­rend auf einem objek­tiven Status erar­bei­ten wir gemein­sam mit Ihnen und Ihren Mitar­bei­ten­den Maß­nah­men zur Gegen­steue­rung – „schonungs­los“, aus­schließ­lich der sach­lichen Problem­­lösung verpflich­tet. Auf Wunsch und bei Bedarf koor­di­nie­ren wir die situa­tive Ein­bin­dung von Fach­experten.

Wir beglei­ten Sie bei Gesprä­chen mit Kunden und Banken, Liefe­ranten sowie ande­ren Gläubigern – und bei der Um­set­zung der erfor­der­lichen Maß­nahmen.



Hat sich eine Schieflage bereits manifestiert – bspw. als drohende oder faktische Zahlungs­stockung / –unfähigkeit und/oder als Aufzeh­rung des bilanziellen Eigen­kapitals – ist eine besondere Aufmerk­samkeit und Eile geboten.

Falls erforderlich unterstützen wir Sie auch mit den folgenden Tätig­keiten:

  • Aktive Begleitung bei der Auf­recht­erhaltung der unternehme­rischen Handlungs­fähigkeit insbesondere hinsichtlich der folgenden Aspekte:
    • Sicherstellung der Liquidität bzw. Zahlungsfähigkeit
    • Vorbereitung & Begleitung von Gesprächen mit wichtigen Stake­holdern
  • Erstellung und/oder Prüfung einer Fort­führungs­prognose (gemäß oder angelehnt an „IDW S 6“)
  • Erstellung und/oder Prüfung einer Fort­bestehens­prognose (gemäß oder angelehnt an „IDW S 11“)
  • Erstellung und/oder Prüfung eines Sanierungs­gutachtens (gemäß oder angelehnt an „IDW S 6“).


Weitere Informationen finden Sie – hier –.